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Historischer Rückblick zum einstigen Diplomstudiengang, Entwurf aus Mai/Juni 1993

 

Univ.-Prof. Dr. phil. W. Kerkhoff

Institut für Sonder- und Heilpädagogik   

Freie Universität Berlin

ab 1985: Institut für Rehabilitationswissenschaften

                 Humboldt Universität  zu Berlin

                Georgenstr. 36

                10117 Berlin

 

Fächerintegrierter Diplom-Studiengang Erziehungswissenschaft

(studienrichtungsübergreifend)

Übersicht

1.0 Vorüberlegungen

1.1 Situation FB Erziehungs- und Unterrichtswissenschaft und des Instituts für Sonder- und Heilpädagogik

1.2 Mögliche Strukturierung eines Diplomstudiengangs Erziehungswissenschaft

1.2.1 Diplom-Sonder-, Diplom-Behinderten-, Diplom-Rehabilitationspädagoge/in

1.2.2 Diplompädagoge/in mit Studienrichtung Sonderpädagogik

1.2.3 Integrierter Studiengang zwischen Fachhochschule und Universität

1.2.4 Fächerintegrierter (studienrichtungübergreifender) Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft an der Freien Universität Berlin

1.2.4.1 Überblick

1.2.4.2. Planung für die FU Berlin

2.0  Überblick über den fächerintegrierten (studienrichtungsübergrei-fenden) Diplom-Studiengang Erziehungswissenschaft

2.1 Grundstudium

2.2 Hauptstudium

2.3 Einarbeitungsphase

3.0  Organisation eines fächerintegrierten (studienrichtungsübergrei-fenden) Diplom-Studienganges Erziehungswissenschaft

3.1 Grundstudium

3.2 Hauptstudium

3.2.1 Teil A

3.2.2 Teil B

3.3  Einarbeitungsphase

 

 


 

Univ.-Prof. Dr. phil. W. Kerkhoff

Institut für Sonder- und Heilpädagogik

Freie Universität Berlin

JETZT: Institut für Rehabilitationswissenschaften

             Humboldt Universität  zu Berlin

            Georgenstr. 36

            10117 Berlin

 

Mai/Juni 1993

 

Fächerintegrierter Diplom-Studiengang Erziehungswissenschaft

(studienrichtungsübergreifend)

 

1.0 Vorüberlegungen

 

1.1 Situation FB Erziehungs- und Unterrichtswissenschaft und des Instituts für Sonder- und Heilpädagogik

Schon lange vor den Beschlüssen des FB sind vom Verfasser dieser Ausführungen zum Fortbestehen der Studienrichtung Sonderpädagogik im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft und zum eigenen Verbleib verschiedene Schreiben (8.7.92, 28.10.92, 15.12.92, 2.1.93) verfaßt und auch an den Dekan gerichtet worden, die mit einer Ausnahme ohne Antwort blieben.

 

Die Grundgedanken zu nachfolgenden Ausführungen über einen fachrichtungsübergreifenden Diplom-Studiengang, aufgrund der Entwicklung im FB zunächst ad acta gelegt, wurden durch die Perspektive in jüngster Zeit, einen Studienschwerpunkt Integrationspädagogik zu begründen, von mir wieder aufgenommen und weiterverfolgt.

 

An dieser Stelle soll ausdrücklich betont werden, daß zu einem fächerintegrierter Diplomstudiengang - wie er hier vorgestellt wird - auch behindertenspezifische Inhalte im weiter unten definierten Sinne gehören, wenn der Studiengang eine Lebens-Problem-Orientierung haben soll.

 

Zunächst war in verschiedenen Papieren davon ausgegangen, daß für die Sonderpädagogik 3 Professuren zur Verfügung stehen. Man konnte aus inhaltlicher Sicht vermuten, daß es sich um Allgemeine oder Außerschulische Sonderpädagogik, Körperbehindertenpädagogik und Geistigbehindertenpädagogik handeln mußte. Vergessen wurde wohl, daß die Sprachheilpädagogik auch für andere Behindertenpädagogiken von großer Bedeutung ist.

 

Nicht die Verlagerung der Sonderschullehrerausbildung zur HU, sondern die "Streichung" der Prof.-Stellen am Institut für Sonderpädagogik an der FU führte unweigerlich zur Aufgabe der Studienrichtung Sonderpädagogik, da somit wichtige Voraussetzungen für die Studierbarkeit entzogen worden waren. Die Konsequenz des FB-Rates, die Studienrichtung aufzugeben, konnte somit nicht überraschen.

 

Auch ohne Prof.-Planstellen für Sonderpädagogik im Dipl.-Studiengang könnte zumindest die Überlegung - wenn es auch keine optimale Lösung ist - anstehen, die notwendigen Veranstaltungsangebote durch Lehraufträge abzudecken, um einen integrierten Studiengang Sonderpädagogik - was immer man darunter auch verstehen mag - zu sichern. Über die notwendigen SWS - wenn man auch ca. 20 bis 25 SWS als Mindestangebot im Auge haben muß - ist erst eine Entscheidung bei genauerer Planung möglich.

 

Jedoch ist eine Beschränkung der Sonderpädagogik in einem Diplom-Studienschwerpunkt auf nur lern- und verhaltensauffällige Aspekte oder auf eine integrationspädagogische Komponente ohne Studieninhalte zumindest über Körperbehinderten- und Geistigbehindertenpädagogik abzulehnen, da diese Berufsabsolventen im Außerschulische Sektor nicht konkurrenzfähig sind. Sie können in wichtigen außerschulischen Einrichtungen nicht die beruflichen Aufgaben übernehmen, die Dipl.-Pädagogen/innen zugedacht werden.

 

Vielleicht können die nachfolgenden Ausführungen und die vorgeschlagene Studienorganisationsstruktur auch jetzt noch für zukünftige Überlegungen und Planungen zum Dipl.-Studiengang von Nutzen sein, auch wenn die nicht mehr vorhandene Studienrichtung Sonderpädagogik eine Berücksichtigung findet. Die vorgetragenen Gedanken wollen deshalb als ein Diskussionsbeitrag angesehen werden.

 

1.2 Mögliche Strukturierung eines Diplomstudiengangs Erziehungswissenschaft

Der Studiengang Erziehungswissenschaft mit dem Abschluß Dipl.-Pädagoge/in, wie er an der FU angelegt ist, muß als eine Möglichkeit angesehen werden, den Studiengang zu ordnen. Andere Möglichkeiten sind durchaus denkbar. Nachfolgend werden 4 Möglichkeiten aufgezeigt und auf die Situation des Fachbereichs Erziehungs- und Unterrichtswissenschaften bzw. des Instituts für Sonderpädagogik bezogen.

 

1.2.1 Diplom-Sonder-, Diplom-Behinderten-, Diplom-Rehabilitationspädagoge/in

Das Bemühen, den allgemeinen Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft für den Bereich Sonderpädagogik in der Form eines Ausbildungsganges zu etablieren, der sich nur auf das Fachgebiet Sonderpädagogik im Hauptfach - und nicht auf Allgemeine Pädagogik - ausrichtet, hat es in der Sonderpädagogik immer wieder gegeben. Solche Bestrebungen sind auch im Ausland zu verzeichnen. Die zuletzt erstellte Prüfungsordnung der Universität Dortmund Fachbereich Rehabilitation und Sondererziehung hatte ursprünglich einen solchen Diplom-Sonderpädagogen/in im Sinn, konnte aber nicht durchgesetzt werden.

Die Dipl.-Prüfungsordnung Bremen spricht auch von einem Diplom-Behindertenpädagogen/in. Die Humboldt-Universität strebt ebenfalls einen solchen Spezialisten unter der Bezeichnung Diplom-Rehabilitationspädagoge/in an. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit diese Bezeichnung durchsetzbar ist und von der Praxis wahrgenommen wird.

Für das Institut für Sonderpädagogik an der FU hat ein solcher akademischer Titel nie zur Diskussion gestanden. Ein solcher Ausbildungsgang wäre auch an den mangelnden Kapazitäten für das Fach Sonderpädagogik an der FU gescheitert.

 

1.2.2 Diplompädagoge/in mit Studienrichtung Sonderpädagogik

Der Studiengang Erziehungswissenschaft mit dem Abschluß Diplompädagoge/in, der die Studienrichtung Sonderpädagogik bzw. Behindertenpädagogik beinhaltet, kann an verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden, die zugleich einen Ausbildungsgang zum Sonderschullehrer anbieten. Diplom-Studiengänge Erziehungswissenschaft mit der Studienrichtung Sonderpädagogik, ohne daß zugleich die Ausbildung zum Sonderschullehrer angeboten wird, gibt es bisher in Deutschland nicht. Eine inhaltliche Verzahnung und auch gemeinsame Veranstaltungen mit durchaus einer Spezifizierung nach schulischem und außerschulischem Bereich erscheinen aus kapazitären wie auch aus praxisrelevanten und wissenschaftstheoretischen Gründen erforderlich zu sein. Mit der Verlagerung der Ausbildungsgänge zum Sonderschullehrer an die Humboldt Universität und der gleichzeitig ergangenen Perspektive einer Versetzung der Professoren - ohne Rücksicht auf deren Präferenzen - sind wesentliche Voraussetzungen entfallen für die Beibehaltung eines Diplomstudienganges Erziehungswissenschaft mit der Studienrichtung Sonderpädagogik, d.h. eines herkömmlichen und in der Ausbildungslandschaft üblichen Studienganges. Mit den vorhandenen Kapazitäten des Institutes - gemeint sind damit die Professoren und wiss. Mitarbeiter, die zu Beginn der Verlagerung am Institut für Sonderpädagogik vorhanden waren - hätten innovative Entwicklungen vorangetrieben werden können.

 

An Innovationen in bezug auf Studiengänge zeichnen sich im Bereich der Erziehungswissenschaft zur Zeit - 1993 - zwei Möglichkeiten einer Neustrukturierung ab, die unter 1.2.3 und 1.2.4 weiter unten erläutert werden.

 

1.2.3 Integrierter Studiengang zwischen Fachhochschule und Universität

Ein solcher Studiengang läuft seit 1987 an der Universität-Gesamthochschule-Siegen und zielt mit den Studienabschlüssen Diplom I und Diplom II auf den Abschluß mit der Bezeichnung Diplom-Sozialarbeiter bzw. Diplom-Sozialpädagoge/in und Diplom-Pädagoge/in. Er wird ausgewiesen für das Fach Sozialarbeit/Sozialpädagogik. Eine solche Konstruktion wäre in Berlin evtl. für das Fach Sozialpädagogik, aber nicht für das Fach Sonderpädagogik denkbar, da es vergleichsweise an den Fachhochschulen keine entsprechenden Studiengänge Sonderpädagogik gibt.

Wenn man jedoch mit den Ausbildungsgängen an der HU, die während der DDR-Zeit angeboten wurden, weitergearbeitet hätte, wäre es möglich gewesen, in einer Form der Gesamthochschule innerhalb der HU die 4semestrigen Studiengänge auf 7 Semester  anzuheben und aus dem Studiengang zum Diplomerzieher einen Fachhochschulabschluß mit Sonderpädagogik zu konstituieren. Ein Hinweis dazu ist in einer gemeinsamen Konferenz - zu Beginn der Entwicklung - zwischen Institut für Sonder- und Heilpädagogik und dem Fachbereich Rehabilitation der HU in einer Vorlage (Kerkhoff/Preuß) zu finden.

 

1.2.4 Fächerintegrierter (studienrichtungübergreifender) Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft an der Freien Universität Berlin

 

1.2.4.1 Überblick

Versuche, studienübergreifende Elemente in die verschiedenen Studienrichtungen einzubringen, sind seit langem bekannt. So ist immer wieder die Frage gestellt worden, ob und welche inhaltliche Überlappungen und gemeinsame Ausbildungsforderungen es in allen Studienrichtungen des erziehungswissenschaftlichen Diplomstudiengangs geben könne. Solche Überlegungen sind sicherlich berechtigt, wenn man z.B. bedenkt, daß die Studienrichtung Erwachsenenbildung und Kleinkindpädagogik, beide durch Altersorientierung terminologisch festlegt, und Sozialpädagogik und Sonderpädagogik, beide fachspezifisch benannt, keine Gegensätze noch Abgrenzung - weder inhaltlich noch durch Bezeichnung - erkennen lassen. Erwachsene und Kleinkinder sind sowohl in der Sozialpädagogik wie in der Sonderpädagogik Zielgruppen. Sozialpädagogik und Sonderpädagogik haben inhaltlich zahlreiche gleiche Anliegen u.a.m.

 

Auch in Prüfungsordnungen haben solche Überlegungen ihren Niederschlag gefunden, z.B. in der Prüfungsordnung Erziehungswissenschaft der Universität Marburg, die für alle in ihrer Diplomprüfungsordnung angebotenen Studienrichtungen nur studienrichtungsübergreifende Wahlpflichtfächer anbietet. Die gemeinsamen Wahlpflichtfächer, die im Einzelfall auf Antrag des Kandidaten geändert werden können, d.h. sogar aus anderen Fachbereichen können Wahlfächer eingebracht werden, sind: z.B. Ausländerpädagogik, Medienpädagogik, Rehabilitationspädagogik. Auch die Berliner DPO der FU weist ja neben den studienrichtungsspezifischen Wahlpflichtfächern studienrichtungsübergreifende Wahlpflichtfächer auf.

 

1.2.4.2. Planung für die FU Berlin

Auch für die Berliner Verhältnisse wäre - gerade wegen der noch zu erwartenden weiteren Planstelleneinsparungen - eine Neuorientierung im Diplomstudiengang denkbar und bedenkenswert. Ohne daß die einzelnen spezifischen Fachgebiete wie Sozial-, Erwachsenen-, Kleinkind- und Sonderpädagogik zerschlagen werden müßten, ist für einen Studiengang Diplompädagogik aus oben erwähnten Darlegungen - z.B. inhaltliche Überlappung, gemeinsame Adressaten, aber auch gleichartige Kompetenzen - eine Vereinheitlichung ins Auge zu fassen.

Zugleich wären andere Fachgebiete, wie Ausländerpädagogik, Medienpädagogik u.a. nicht nur integrierbar, sondern könnten entsprechend ihrer unumstrittenen Relevanz in den neuen Diplomstudiengang eingebaut werden. Damit wäre der Vielschichtigkeit der Probleme im Leben des Adressaten eher näher zu kommen, als durch die willkürlich erscheinende, wenn auch vielleicht aus Sachaspekten heraus einsichtige Aufteilung nach verschiedenen Studienrichtungen.

 

Nachfolgend wird skizzenhaft der mögliche Aufbau eines fächerintegrierten (studienrichtungsübergreifenden) Diplom-Studiengangs Erziehungswissenschaft aufgezeigt. Es wird dabei davon ausgegangen, daß

- für die Studierenden mehr Wahlmöglichkeiten zwischen fachverschiedenen Aspekten und damit zugleich die eigene Lernmotivation und die soziale Berufsrealität berücksichtigt wird

- die fachlichen Inhalte aus dem jeweiligen Fachgebiet komprimiert und in obligate und fakultative Angebote geteilt werden

 

- allen pädagogischen Berufen gemeinsame Studienziele, wie z.B. Kompetenzerwerb, übergreifend angeboten wird, wie das auch in der z.Z. gültigen Prüfungsordnungen schon vorhanden ist.

 

- mehr inhaltliche Kooperation und Absprachen in der Phase der Veranstaltungsplanung zwischen den Fachvertretern erfolgen müssen

 

- die Entscheidung für sonderpädagogische Ausbildungsanteile beinhaltet, daß Angebote aus der Körperbehinderten-, Geistig- und Sprachbehindertenpädagogik und Medizin da sein müssen, die evtl. durch Lehraufträge abgedeckt werden können

 

- ein wissenschaftliches Studium auch heißt praxisrelevant, z.B. 1. Praktikum als Praxiserfahrung und -verarbeitung, 2. Praktikum als Assistenzausübung mit schon mitverantwortlichen Aufgaben. Die Praktikumsbeschaffung an der FU soll das Praktikumsbüro übernehmen, das bislang nur für die Lehrerkandidaten zuständig ist.

 

- nach dem Abschlußexamen eine Einarbeitungsphase in der Form eines Referendar- oder Anerkennungsjahres eingerichtet wird

 

Mit einer solch "geschneiderten" Prüfungsordnung könnte die FU mit einem breiteren Wissen und mit vielseitigeren Handlungskompetenzen, wie beides ja wohl von den Berufsfeld-Abnehmern gewünscht wird, die beruflichen Chancen der Dipl.-Pädagogen/innen steigern und den anderen Dipl.-Studiengängen im übrigen Deutschland, die mehr auf eine Spezialisierung ausgerichtet sind, zugleich auch eine innovative, aber zugleich wissenschaftlich geschulte Berufsvariante entgegensetzen.

Zunächst folgt nun ein Überblick über die vorgeschlagene Studienstruktur. Dieser Überblick sollte in Zusammenhang mit den weiter unten folgenden konkreteren und spezifischeren Ausführungen gelesen werden.

 

2.0  Überblick über den fächerintegrierten (studienrichtungsübergrei-fenden) Diplom-Studiengang Erziehungswissenschaft

 

Plädiert wird hier für einen Diplomstudiengang, der zugleich in die Praxis überleitet. Aus dieser Sicht hat der Ausbildungsgang

3 Studienabschnitte

- Grundstudium (Verantwortlich Universität)

- Hauptstudium (Verantwortlich Universität)

n    Einarbeitungsphase (Anerkennungsjahr) nach Dipl.-Abschllußprüfung (Verant-wortlich Universität und Berufsabnehmer)

 

2.1 Grundstudium

Das Grundstudium hat 4 Studienelemente (80 SWS):

 

I Einführung in pädagogische Problemstellungen und Grundlagen

Hierfür sind 28 SWS vorgesehen

 

II Einführung in spezielle Fragestellungen

Hierfür sind 24 SWS vorgesehen

 

III Nebenfächer

Hierfür sind 24 SWS vorgesehen

 

IV Praktikum und Begleitseminare

Hierfür sind 4 SWS vorgesehen

 

 

 

2.2 Hauptstudium

Das Hauptstudium weist 2 Teile auf (zus. 80 SWS):

 

- Teil A mit den Studiensemestern 5 und 6

- Teil B mit den Studiensemestern 7 und 8

 

Das Hauptstudium Teil A hat (40 SWS) 3 Studienelemente:

 

I Erwerb von Kompetenzen

Hierfür sind 18 SWS vorgesehen

 

II Adressatenorientierte individuelle und integrierende Förderung

Hierfür sind 20 SWS vorgesehen

 

III Praktikum und Begleitseminar

Hierfür sind 2 SWS vorgesehen

 

Das Hauptstudium Teil B hat (40 SWS) 2 Studienelemente:

 

I Forschungsorientierte Praxisprojekte und Projektseminare

Hierfür sind je 8 SWS für die zweisemestrige Projektteilnahme und je 4 SWS Projektseminare vorgesehen

 

II Forschungsseminare und Kolloquien

Hierfür sind je Semester 8 SWS vorgesehen

 

2.3 Einarbeitungsphase

nach Dipl.-Hauptprüfung ca. 1jährig nach praktischer  Arbeit im Sinne eines Anerkennungsjahres, mit einem Abschlußgespräch

 

 

 

 

3.0  Organisation eines fächerintegrierten (studienrichtungsübergrei-fenden) Diplom-Studienganges Erziehungswissenschaft

 

3.1 Grundstudium (80 SWS)

I Einführung in Pädagogische Problemstellungen und Grundlegung (28 SWS)

 

1. Erziehung, Sozialisation, Bildung, Qualifikation und gesellschaftliche Bedingungen (12 SWS)

- unter besonderer Berücksichtigung der allgemeinpädagogischen Aspekte

- unter besonderer Berücksichtigung alterspädagogischer Aspekte d.h. der Kleinkindpädagogik, Kinder- und Jugendpädagogik, Erwachsenenbildung, Altenarbeit

- unter besonderer Berücksichtigung der wissenschaftlichen Ergebnisse der vergleichenden Pädagogik

 

2. Pädagogisch bedeutsame Institutionen (4 SWS)

unter besonderer Berücksichtigung derjeniger, die in den Bereichen der Erwachsenenbildung, Kleinkindpädagogik, Sonderpädagogik, Sozialpädagogik und Berufspädagogik angesiedelt sind von:

z.B.

- Beratungsstellen(Erziehungsberatung-, Konfliktberatung-, Lebensberatung-),

- Öffentliche Ämter (wie Jugendamt, Behindertenfüsorge, Sozialamt),

- ambulante, teils mobile Einrichtungen (Frühförderungsstellen, Sozialstation, Betreuungsdienste),

- stationäre Einrichtungen (wie Kliniken für Kinder, Kinder- und Jugendpsychiatrien, Rehabilitationszentren, Wohnbereich und Vollzeitheime einschließlich Kurzzeitheime für Kinder, für alte Menschen, für behinderte Menschen),

- Bildungseinrichtungen (wie Volkshochschulen),

- berufliche Einrichtungen (wie Behindertenwerkstätten, Jugenddörfer, Weiterbildungseinrichtungen)

- Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitheime, Ferien- und Urlaubsheime)

 

3. Forschungsmethoden (12 SWS)

- quantitative Verfahren

- qualitative Verfahren

 

 

II Einführung in spezielle Fragestellungen (24 SWS)

in jedem nachfolgenden Teilgebiet sind 3 Gebiete mit mindestens je 8 SWS zu belegen

 

1. Sozialpädagogische Fragestellungen

2. Behindertenpädagogische Fragestellungen einschließlich medizinischer Probleme

3. Probleme der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit und der Bildungs- und Sozialpolitik bzw. -gesetzgebung (u.a. vertreten durch die Erwachsenenpädagogik)

4. Sozialmanagement und Organisationslehre

 

III Praktikum (1/2 Jahr mit 2 zugeordneten Veranstaltungen von zusammen 4 SWS)

- Ziel des Praktikums: Kenntniserwerb über verschiedene Lebenswelten und über erziehungspraktisches Arbeiten

- angeboten werden von jedem der nachfolgenden Teilbereiche, Erwachsenenbildung, Kleinkindpädagogik, Sonderpädagogik, Sozialpädagogik und Berufspädagogik, dazu ein Vorbereitungsseminar, ein Begleitseminar (Einzel- oder Gruppensupervision)

 

IV Nebenfächer (24 SWS): Psychologie und Soziologie (je Fach 12 SWS)

 

3.2  Hauptstudium

 

3.2.1  Teil A (5. u. 6. Semester) (40 SWS)

I Kompetenzen-Erwerb (20 SWS)

aus nachfolgenden Bereichen sind mindestens 3 zu studieren mit insgesamt 18 SWS

1. Beratung, Kommunikationsförderung, Gesprächsführung, Teamarbeit

2. Einzelfallhilfe, Gruppenleitung, Gesprächsführung, Unterricht, Medien

3. Arbeit mit Paaren und Gruppen, mit Erwachsenen

4. Planung, Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Organisation

5. Pädagogische Diagnostik (einschließlich Beobachtung), Sozialanalyse und Gutachtenerstellung

 

II Individuelle und integrative Förderung (20 SWS)

1. Förder-, Therapie-, Trainingskonzepte und -entwicklung, Prävention und Copingunterstützung (6 bis 10 SWS): u.a. Frühförderprogramme, Hirnjogging, Wahrnehmungstraining, Sprach- und Sprechtherapie, Kunsttherapie, Erziehungspläne, Bewährungshilfe, Gerichtshilfe

2. Eingliederungs- und sozialorientierte Aufgaben (6 bis 10 SWS): u.a. Arbeit in Selbsthilfegruppen, in Vereinigungen, Verbänden, Organisationen, Netzwerk, berufliche Eingliederungsbegleitung und Weiterbildung, Resozialisierungspläne, Konzeptionierung, Organisation und Leitung von Fortbildungsangeboten (z.B. Erzieher, Pflegepersonal)

III Praktikum

- 1/2jähriges Praktikum mit Begleitseminar (Begleitung mit Praxisanleitung und Supervision) von 2 SWS

- Ziel des Praktikums im Hauptstudium ist, Einsicht zu gewinnen in die Rolle und Aufgabe des zukünftigen Dipl-Pädagoge/in. Deshalb ist es wünschenswert, Assistenzaufgaben bzw. stellvertretende Teilaufgaben - nach Anleitung und Rücksprache - in der Heimleitung, in Wohnheimen für alte oder behinderte Menschen, in Beratungsstellen u.ä. zu übernehmen.

 

3.2.2 Teil B (7. u. 8. Sem.) (40 SWS)

I Forschungsorientierte Praxisprojekte und Projektseminare (24 SWS)

Im Zentrum des 7. u. 8. Sem des Hauptstudiums steht die wissenschaftliche, forschungsorientierte und praktische Arbeit an Praxisprojekten. Solch projektorientiertes Arbeiten bieten die  verschiedenen pädagogischen Teilgruppen (Erwachsenenbildung, Kleinkindpädagogik, Sonderpädagogik, Sozialpädagogik, Ausländerpädagogik, Berufspädagogik u.a.) an. Die Durchführung der hier gemeinten Projekte ist in additiver (Projektleiter bittet um Seminarunterstützung bei einem anderen pädagogischen Fach) oder in kooperativer (gemeinsame Entwicklung durch verschiedene Fachvertreter) Form denkbar.

 

Angebunden werden die spezifischen Fragestellungen der Projekte an die Lebensbereiche wie z.B.:

- soziale Bezugsgruppen-, Wohn- und Heimbereich, Berufs- und Arbeitssektor, Freizeitbereich

- Öffentlichkeit, Gemeinwesen, Bildungsarbeit, Strafvollzug

- Betreuung, Resozialisierung, Bewährung

 

Die SWS-Aufteilung geht von 8 SWS praktische Projektarbeit und 4 SWS projektbegleitende theoretische Kurs- und Seminararbeit je Semester, d.h. für beide Semester 24 SWS.

 

Es folgen Projektvorschläge, an denen in dieser Beispielsaufzählung jeweils zwei pädagogische Teilgebiete beteiligt sind. Denkbar sind auch Projekte, die von einem pädagogischen Teilgebiet und einem Nebenfach - Soziologie oder Psychologie - bestritten werden.

 

 

Z. B:

- Randgruppenarbeit und soziale Integration

unter besonderer Berücksichtigung erwachsenenbildnerischer und sozialpädagogischer Aspekte

- Arrangement und Organisation von Fort- und Weiterbildung

unter besonderer Berücksichtigung erwachsenenbildnerischer und sonderpädagogischer Aspekte

- Frühförderung, Arbeit mit Eltern und Behinderung

unter besonderer Berücksichtigung kleinkindpädagogischer und sonderpädagogischer Aspekte

- Freizeit und Tourismus für Senioren

unter besonderer Berücksichtigung erwachsenenbildnerischer und sozialpädagogischer Aspekte

- Konfliktbewältigung bei Scheidung

unter besonderer Berücksichtigung erwachsenenbildnerischer und kleinkindpädagogischer Aspekte

- integratives Wohnen im Alter bzw. bei Behinderung

unter besonderer Berücksichtigung erwachsenenbildnerischer und sonderpädagogischer Aspekte

 

Die Studierenden schreiben in der Regel ihre Diplomarbeit in Anlehnung an die Projektarbeit.

 

II Forschungsseminare und Kolloquien (16 SWS)

Neben den Projekten belegen die Studierenden 8 SWS pro Semester Forschungsseminare nach freier Wahl.

 

3.3  Einarbeitungsphase

Nach bestandener Prüfung folgt für den/die Dipl.-Pädagogen/in eine ca. 1jährige Einarbeitungszeit in einer Einrichtung oder in freien Projekten. Die Betreuung wird durch die Universität in Kooperation mit den beruflichen Arbeitsstellen wahrgenommenen. Diese Zeit endet mit einem theoretisch fundierten Abschlußgespräch, das der/die Dipl.-Pädagoge/in in Anwesenheit von wissenschaftlichen Vertretern der Universität und der Arbeitsstelle zu bestreiten hat.